Wer sein Geschäftsfahrzeug auch privat nutzt (oder nutzen kann) hat nach steuerlicher Regelung einen Privatanteil von 9,6 % p.a. des Kaufpreises (ohne MWSt) auszuscheiden. Diese Regelung wird aber auch nach gefahrenen Kilometern und Alter des Fahrzeuges

News
Differenzen beim Privatanteil Fahrzeuge
nochmals Erbschaftssteuerinitiative
Erbschaftssteuer-Initiative
Mehrwertsteuern bei Liegenschaften
Gemäss Info-Blatt 17 der Mehrwertsteuer gelten die Erschliessungs- und Abbruchkosten neu ebenfalls zu den Gebäudekosten. Sie sind somit ebenfalls bei der Mehrwertsteuer abziehbar. Vorher wurden Erschliessungs- und Abbruchkosten dem Boden zugerechnet.
AHV – Steuern