Untergrenze Kapitalerträge mit Verrechnungssteuer
Ab 2010 wird die Untergrenze für die Kapitalerträge (Zinsen auf Bankkonti) von heute Fr. 50 auf neu Fr. 200 angehoben. Steuerlich ändert sich für den Einzelnen hier nichts, wohl aber wird die Rückforderung von Verrechnungssteuern für viele Kleinkonti (Göttibatzen, Vereinskonti, Eigentümergemeinschaften) nicht mehr nötig sein.